Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Geltung

Sämtliche Leistungen und Lieferungen der ProMedia Handels-GmbH erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Von ihnen abweichende Bedingungen, auch
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben keine Gültigkeit. Abweichungen oder
Ergänzungen sowie telefonische, mündliche oder auf andere Weise getroffene Zusatzvereinbarungen
erlangen erst durch die schriftliche Bestätigung seitens der ProMedia Handels-GmbH
Gültigkeit.

2 Angebote und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Es gelten jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3 Zahlung

Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen netto Kassa. Bei Überschreiten des Zahlungszieles
behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen. Die Hereinnahme von Wechseln muss jeweils
gesondert vereinbart werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges verrechnen wir 12% p.a.
Verzugszinsen sowie € 10,-- Mahnspesen.

4 Lieferung

Wir liefern per Post oder Spediteur an Ihre Hausanschrift. Sendungen an Postfächer und postlagernde
Sendungen sind nicht möglich. Nachlieferungen werden ohne Aufschlag versandt.
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Versandart wird von uns bestimmt. Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen uns, von unseren Lieferbedingungen ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass dem Besteller ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.

5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
oder Institution übergeben worden ist.

6 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen der ProMedia Handels-GmbH unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung, mitgeteilt werden. Bei einseitigem Handelskauf hat die
Prüfung innerhalb von 6 Monaten, spätestens innerhalb der Garantiefrist zu erfolgen.

7 Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt nach § 455 ABGB mit
nachstehenden Erweiterungen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum
und geht erst danach in das Eigentum des Käufers über. Wird die Ware an Dritte weiterverkauft, so
tritt der Käufer bis zur völligen Tilgung alle Forderungen an den Verkäufer ab. Erfüllt der Käufer seine
Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer nicht oder nicht pünktlich, so kann der Verkäufer ohne
Fristsetzung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus verlangen.

8 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Gänserndorf, auch für Klagen aus Schecks- und Wechselprotesten, ebenso für
Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.

9 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu kontrollieren und jegliche Mängel spätestens 14 Tage nach
Eingang zu rügen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen
Mängelrüge.
Bei nicht rechtzeitiger Reklamation gilt die Lieferung als genehmigt.



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